Rechte und Pflichten von Züchter und Käufer
Es gehört zu meinen Pflichten und allerersten Aufgaben sicherzustellen, dass meine Hunde ordnungsgemäß und artgerecht untergebracht sind, optimal gefüttert und mit ausreichend Wasser versorgt werden, sie umfassende Bewegungsfreiheit haben und verlässlich tierärztlich versorgt werden. Sie leben im Familienverband.
Ich versichere,
– dass alle Zuchttiere auf Hüft- und Ellenbogendysplasie, PRA, vWD und mehr getestet werden.
– dass ich einen Welpen nie unter acht Wochen abgebe.
– dass ich sämtliche Welpen mit ausdrücklichem Zuchtverbot im Kaufvertrag veräußere.
– dass das Zuchtrecht ausnahmslos beim Züchter bleibt und das Nachziehen hiermit ausdrücklich verboten und auch nicht verhandelbar ist. Empfindliche Sanktionen werden gegen den neuen Besitzer verhängt, sollte er sich nicht an das Zuchtverbot halten. Bewusste oder ungewollte Verpaarungen sind somit strengstens verboten!
– dass ich meine(n) Hunde (Hund) nicht an kommerzielle Tiergroßhändler oder Tiereinzelhändler/-händler verkaufe oder damit handele.
Ich verpflichte mich,
bei allen Welpen, die ich verkaufe, eine dauerhafte Kennzeichnung durch Mikrochip zu verwenden.
Ich werde dafür sorgen, dass alle Personen, die bei mir einen Hund erwerben, ihre Verantwortung für die Pflege und das Wohlergehen des Tieres klar erkennen und die für die Haltung des Hundes notwendigen Vorbereitungen getroffen haben.
Ich helfe einem potentiellen Käufer eine verantwortungsvolle Hundehaltung für sich und sein Tier aufzubauen.
Falls der Käufer aus einem vorher nicht ersichtlichen Grund das Tier nicht behalten kann, biete ich an, jeden von mir gezüchteten Hund zur Wiedereingliederung zurückzunehmen. Auch bin ich bereit, für den Hund ein neues dauerhaftes Zuhause zu finden, Vorausgesetzt der Hund ist gesund, sozial zu Mensch und Tier und von dem Hundehalter ordnungsgemäß gehalten worden.
Ich werde den Käufern schriftliche Angaben zur Ernährung, Bewegung und tierärztlicher Versorgung zur Verfügung stellen.
Ich werde den Australian Labradoodle verantwortungsbewusst züchten. So weit wie möglich werden ordnungsgemäße Aufzeichnungen über meine Nachkommen geführt, auch oder gerade mit allen eventuell auftretenden Krankheiten.
Wenn ich erfahre, dass eine Verpaarung, die ich durchgeführt habe, einen Welpen mit einem lebensbeeinträchtigenden Gendefekt hervorgebracht hat, werde ich mein Zuchtprogramm so umgestalten, dass es künftig vermieden wird, diese Verpaarung zu wiederholen.
Ich werde nicht absichtlich mit einer Hündin züchten, indem ich sie vor dem zwölften Lebensmonat oder nach dem achten Lebensjahr belegen lasse.
Unser allererstes Ziel ist es, die Gesundheit unserer Zuchttiere und ihre Nachkommen zu erhalten und im besten Fall zu verbessern.